Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,5425
BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67 (https://dejure.org/1967,5425)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1967 - 2 StR 431/67 (https://dejure.org/1967,5425)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1967 - 2 StR 431/67 (https://dejure.org/1967,5425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,5425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Meineid durch Verschweigen eines Gewerbes - Vermögensgefährdung trotz Rückbelastung des Kontos

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55
    Auszug aus BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67
    Ein Erwerbsgeschäft als solches ist nicht Gegenstand der verlangten Angaben im Offenbarungseidverfahren, weil es nicht dem Zugriff der Gläubiger unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - z.B. BGHSt 8, 399; 19, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - z.B. RGSt 68, 130 -).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Auszug aus BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67
    Ein Erwerbsgeschäft als solches ist nicht Gegenstand der verlangten Angaben im Offenbarungseidverfahren, weil es nicht dem Zugriff der Gläubiger unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - z.B. BGHSt 8, 399; 19, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - z.B. RGSt 68, 130 -).
  • BGH, 29.10.1963 - 5 StR 286/63
    Auszug aus BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67
    Ein Erwerbsgeschäft als solches ist nicht Gegenstand der verlangten Angaben im Offenbarungseidverfahren, weil es nicht dem Zugriff der Gläubiger unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - z.B. BGHSt 8, 399; 19, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - z.B. RGSt 68, 130 -).
  • RG, 26.03.1934 - 3 D 224/34

    Muß beim Offenbarungseid nach § 807 ZPO. die Tatsache, daß der Schuldner Inhaber

    Auszug aus BGH, 13.09.1967 - 2 StR 431/67
    Ein Erwerbsgeschäft als solches ist nicht Gegenstand der verlangten Angaben im Offenbarungseidverfahren, weil es nicht dem Zugriff der Gläubiger unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - z.B. BGHSt 8, 399; 19, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63]- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - z.B. RGSt 68, 130 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht